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Alle
Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Ihnen aufgrund einer
Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen über den (die) jeweils
anderen Partner, insbesondere deren Berufsgeheimnisse, sowie die Daten
der Kunden und Anrufer unbefristet über die Vertragsdauer hinaus,
geheim zu halten.
Eine
Weitergabe der Daten an Dritte darf nur erfolgen, wenn die Daten
ausschließlich zu diesem Zweck erhoben wurden oder eine
Einwilligungserklärung vorliegt. Diese Verpflichtung gilt gleichlautend auf alle Mitarbeiter der Vertragspartner auch über die
Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
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